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Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Von der gesetzlichen Unfallversicherung haben Sie sicher schon einmal gehört. Was nicht jeder weiß: diese Versicherung deckt nur Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit geschehen (oder Schule und Uni). Alles, was sich da herum bewegt, ist von der „Gesetzlichen“ ausgenommen. Gefährlich, denn etwa zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt. Etwa 8 Millionen Menschen verunglücken jährlich in Deutschland - „nur“ 700.000 davon im Straßenverkehr.

Man bedenke: durch diese Struktur sind etwa Selbständige und Hausfrauen überhaupt nicht abgesichert. 1.5 Millionen Hausfrauen, die sich jedes Jahr beim Putzen, Waschen oder Kochen verletzen, haben sich privat nicht gegen solche Vorfälle abgesichert. Das wird teuer: Haushaltshilfe, Babysitter, Taxifahrten. Ganz klar: auch für Selbständige ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Nicht selten können Unfälle so schwerwiegend sein, dass die Familie finanziell auf einem Drahtseil balancieren muss – etwa, wenn der Alleinverdiener monatelang arbeitsunfähig ist oder sogar zum Invaliden wird.

Mit einer privaten Unfallversicherung mindern Sie Ihr finanzielles Risiko von schweren Unfallfolgen durch eine Invaliditätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung oder einer monatlichen Rente. Ihre Kinder sind versichert, wenn sie im Garten oder auf der Straße spielen. Sie selbst können beruhigt in den Urlaub fahren, denn auch hier schützt sie die Police. Nicht zuletzt sollten auch alle, die gern und häufig Sport treiben – vielleicht einen riskanten? – über eine solche Absicherung nachdenken. Gerade die aktuellen Trendsportarten sind nur wegen des „Kicks“ so angesagt und damit Einserkandidaten in Sachen Unfälle. Wer hier nicht vorsorgt, nimmt in Kauf, seine Familie oder die Verwandten lange für den eigenen Übermut zahlen zu lassen.

Was deckt nun die private Unfallversicherung in der Regel alles ab? Zunächst sei angemerkt, dass ein Unfall dann vorliegt, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". Krankheiten sind somit keine Unfälle - weil sie weder plötzlich noch von außen auftreten.

Als Unfälle gelten zum Beispiel

  • ein Verkehrsunfall

  • ein Sturz beim Skifahren, Radfahren oder Skaten

  • ein Bänderriss beim Tennis

  • ein gebrochenes Bein beim Bergwandern

  • ein gebrochener Kiefer durch einen Sturz von der Leiter
und Vorfälle ähnlicher Art.

Ausgeschlossen von der Möglichkeit zur Versicherung sind allerdings Personen, die geisteskrank, pflegebedürftig oder bei Vertragsabschluss schon über 75 Jahre alt sind. Darüber hinaus sind solche Personen nicht versicherbar, die unter besonderen Gebrechen/ Krankheiten leiden oder besonders gefährdete Berufe ausüben.

Unfallversicherungen enthalten in der Regel folgende Leistungen:
  • Unfall-Rente ab 50 % Invalidität

  • Kurkostenbeihilfe

  • Übergangsleistung

  • Bergungskosten

  • Unfalltod

  • Kosmetische Operationen

  • Unfalltagegeld ab dem 8.Tag oder dem 43.Tag

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

  • Invaliditätsleistung mit unterschiedlicher Progressionen (225%, 350%, 500%)
Die Versicherung zahlt den vertraglich vereinbarten Betrag, wenn durch einen Unfall Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Je schwerwiegender die Beeinträchtigung, desto höher ist die Kapitalzahlung. Finanziell lohnt sich eine Unfallversicherung auf jeden Fall. Schon ab ... Euro im Jahr können Sie sich rundherum versichern - und sicher fühlen.

Die Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder -fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert: Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro Kind erheblich erhöht.

 
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