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Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Die Private/ Wohngebäudeversicherung

Das eigene Heim ist in der Regel die wertvollste Investition im Leben. Um dieses Gut zu schützen, ist eine Gebäudeversicherung ein Muss für jeden Hausbesitzer. So können Sie sich ihr ganzes Leben lang an Ihrem Eigentum erfreuen.

Sollten Sie ihr Haus finanzieren, hat sicher bereits Ihre Bank eine Gebäudeversicherung zum Schutz verlangt. Nicht ohne Grund: Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr etwa ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen. Die Wohngebäudeversicherung ist nicht zuletzt deswegen die gängigste und wichtigste Versicherung für Hausbesitzer. Bis zum 1. Juli 1994 bestand in einigen Bundesländern sogar die gesetzliche Pflicht – meist in Form einer Feuerversicherung – zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Heute dagegen haben Sie als Hausbesitzer die freie Wahl. Nur Sie selbst entscheiden, ob, in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus schützen lassen wollen. Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt ebenfalls als mitversichert.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)

  • Leitungswasser, Rohrbruch und Frost

  • Sturm und Hagel.
Darüber hinaus sind infolge eines Versicherungsfalle auch folgende notwendige Kosten mitversichert:
  • für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen

  • Kosten, die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen

  • für Maßnahmen – auch erfolglose – die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte

Nicht versichert sind hingegen
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt

  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.

  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.

  • Sengschäden

  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser

  • Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser

  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen

  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen

  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. Vergleichen Sie in jedem Fall die Anbieter von Gebäudeversicherungen, da die Prämienunterschiede zum Teil erheblich ausfallen.

Die gewerbliche Gebäudeversicherung

Nicht nur Schäden an privaten, sondern natürlich auch an gewerblichen Gebäuden können existenzbedrohend sein. Deshalb sollte jedes Firmengebäude, egal ob Produktions- und Handelsräume, Bürohaus oder Lagerhalle umfassend abgesichert sein. Zu einem solchen Versicherungsschutz gehören nicht nur Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Risiken, denen ein Unternehmer ausgesetzt ist, sind wesentlich vielfältiger. Man denke unter anderem an:
  • politische Risiken,

  • böswillige Beschädigungen,

  • Mehrkosten nach einem Schaden, die durch neue Behördenentscheidungen verursacht werden,

  • Deckeneinstürze, weil der Boden zu hoch belastet wurde.
Das sind nur einige der drohenden Gefahren, deren Konsequenzen häufig unterschätzt werden. Der Umfang der Versicherung für gewerbliche Gebäude reicht unterschiedlich weit. Meist bieten die Versicherer deshalb variable Pakete an. Innerhalb einer Grundabsicherung ist das Gebäude in der Regel geschützt bei:
  • Feuer,

  • Leitungswasser,

  • Sturm und Hagel und

  • Erweiterten Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Zusätzlich können Sie oft selbst entscheiden, welche dieser Risiken Sie einschließen wollen. In einem solchen Paket können auch weitere Leistungen enthalten sein, wie die Erstattung von Kosten, die entstehen, wenn der Betrieb nach einem Schaden vom Bauschutt befreit werden muss oder Sachverständige herangezogen werden müssen. Andere Leistungspakete gehen weiter. Sie sichern auch Ereignisse wie innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen, böswillige Beschädigung wie Graffiti, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschallknall ab. Weitergehende Gebäudeversicherungen können so weit gehen, dass sie alle Gefahren, auch die unbenannten, mit einschließen. Zum Beispiel solche, die sich aufgrund neuer Entwicklungen noch gar nicht benennen lassen.

Die Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder -fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert: Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro Kind erheblich erhöht.

 
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