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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Jeder Bürger, der ein Mehrfamilienhaus – bis hin zum Wohnblock – oder ein Grundstück besitzt, für das er die Verkehrssicherungspflicht hat, braucht eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung. Dazu zählen also auch Personen, die unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen besitzen. (Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass Ihnen vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden ist, Ihren Besitz in sicherem, für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten.) Bei den letztgenannten hat allerdings im allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen.

Allein wer ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haftpflichtversicherung aus, wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Diese schließt nämlich den Versicherungsschutz für ein mit dem Ehepartner und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein.

Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist, etwa durch herabfallende Ziegel oder einen Sturz bei Glatteis oder in eine Grube. Aber auch, wenn ein Feuer von Ihrem Haus auf ein anderes übergreift.

Bei der Haushaftpflicht Personen- sowie Sachschäden und Vermögensschäden versichert, die infolge von Personen- oder Sachschäden aufgetreten sind. Bei Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten – meist kleineren – Versicherungssummen auch versichert.

Die Versicherungssummen sind bei allen Versicherungsunternehmen vorgegeben. Sie sollten zwischen einer Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und höheren Summen wählen.

Die Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder -fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert: Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro Kind erheblich erhöht.

 
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