Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Riester Rente
Die Riester
Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten
Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder
-fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine
direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte
angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert:
Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose,
Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte
bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten
Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien
mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro
Kind erheblich erhöht.
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