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Tierhalter - Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen für Tiere

„Der will nur spielen“. Tierhalter vertrauen ihren Lieblingen meist nicht zu unrecht. Und doch richten selbst die scheinbar freundlichsten Wesen immer wieder Schäden an oder verletzen Menschen. Manchmal lebensgefährlich. Denn bei aller Erziehung steckt in jedem Tier noch ein Stück Wildnis. Ob Schoßhund, Pony oder Reitpferd - wenn es hart auf hart kommt, vertrauen die Tiere allein auf ihre Instinkte. Und das macht auch ihr Haustier unberechenbar. Man denke an die Situation, dass der Hund einen Artgenossen auf der anderen Straßenseite sieht, losrennt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Was, wenn das Pferd erschreckt und wild um sich tritt? Hohe Schadensersatzforderungen drohen.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist in jedem Fall der Halter des Tieres zum unbegrenztem Schadensersatz verpflichtet. So heißt es dort: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Wer sich also nicht ruinieren will, wenn der eigene Vierbeiner etwas anstellt, sollte auf keinen Fall auf eine Haftpflichtpolice verzichten. Denn: Schon die Haltung der Tiere stellt nach dem Gesetz eine Gefahr dar, wonach der Tierhalter auch bereits ohne Verschulden haften muss.

Zur Verdeutlichung der Gefahr, die von Haustieren ausgeht, hier einige Zahlen. Wussten Sie, dass die Beißstatistik von Schäferhunden angeführt wird - mit deutlichem Abstand vor Pitbulls? Alles in allem beißen Hunde in Deutschland jährlich 35.000 Mal zu. In 3.000 Fällen trifft es – Sie können es sich denken – den Briefträger.

Wenn so etwas passiert, haftet immer der Halter. Die Schuldfrage stellt sich nicht. Selbst dann nicht, wenn dem Halter keine Schuld zufällt und er seinen Hund etwa mit Leine und Maulkorb gesichert hatte. Lassen Sie sich auf keinen Fall von der Größe ihres Lieblings täuschen – so mancher Dackel hat seinem Herrchen oder Frauchen schon saftige Reinigungsrechnungen oder Schmerzensgeldforderungen beschert. Und auch eine Beißerei unter Hunden kann teuer werden. Tierarztkosten in Höhe von 2500 Euro muss der Halter ebenso ersetzen wie die umfassende Heilbehandlung für eine gebissenen Katze – die sich im Übrigen auf bis zu 1500 Euro belaufen darf.

Auch Pferdehalter sollten über eine Haftpflichtversicherung nachdenken. Viele Reittiere sind zwar bereits im Reitverein mitversichert – aber hier beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die Aktivitäten im Rahmen des Vereinssports.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So sind Kleintiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel und Bienen bereist durch die Privathaftpflicht-Versicherung versichert. Auch Nutztiere müssen nicht mit einer Tierhaftpflicht versichert werden. Dazu zählen Tiere, die im Stall oder auf der Weide gehalten werden wie Mastgans, Milchkuh oder Schwein. Hier haftet der Halter nur, wenn er an dem Vorfall Schuld hat. Vor derartigen Schäden schützt die Betriebshaftpflichtversicherung.

Im Übrigen brauchen auch Tiere, die zwingend beruflich genutzt werden oder für ihren Halten völlig unverzichtbar sind – wie Blinden-, Hüte- und Polizeihunde - keine zusätzliche Versicherung.

Und noch eine Tipp: Wer mehr als einen Hund oder ein Pferd besitzt, sollte sich in jedem Fall nach einer Art Mengenrabatt bei seinem Versicherer erkundigen. Manche Gesellschaften geben auch auf das Alter des Halters einen Preisnachlass. Dennoch gilt im Allgemeinen: Die Tarife mit Rabatt sind meist teurer als die Preisführer.

Die Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder -fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert: Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro Kind erheblich erhöht.

 
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