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Berufsunfähigkeitsversicherung

„Das trifft immer nur die anderen“ – was für ein fataler, ja riskanter Gedanke. Egal, ob Sie ihr Geld mit Kopfarbeit oder Muskeleinsatz verdienen, das Risiko einer Berufsunfähigkeit verschont keine Branche. Dann kann die Karriereleiter schneller zuende sein, als man denkt. Wussten Sie zum Beispiel, das jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, weil Körper, Seele oder Geist den Dienst versagen. Es sind also keinesfalls Unfälle, sondern Krankheiten, vor allem Herz-, Kreislauf- und Knochenerkrankungen, welche die Liste der Gründe für eine Berufsunfähigkeit anführen. Vor allem die Folgen für Beruf und Laufbahn können verheerend und letztendlich existenzbedrohend sein. Das Leben kann in seinen Grundmauern erschüttert werden. Der Staat bietet hier kein zuverlässiges Polster, sondern nur eine Basisabsicherung. Dass nur wenige Bundesbürger diese Versorgungslücke schließen, liegt nicht zuletzt daran, dass die Vorstellung, invalide zu werden, Existenzängste weckt – und gern verdrängt wird.
Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Prinzip jedem Berufstätigen dringend zu empfehlen. Obwohl Berufseinsteiger von Anfang ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, gewährt ihnen der Gesetzgeber erst nach einer fünfjährigen Berufstätigkeit Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder Krankheit. Aber selbst nach Ablauf dieser ersten fünf Jahre reicht die staatliche Versorgung bei weitem nicht aus. Eine entsprechende Versicherung würde dann die entstehende Bedarfslücke decken.
Zu bedenken bleibt: Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können Sie auf eine Unfallversicherung verzichten. Eine Beschäftigtengruppe sollte hier auf jeden Fall zum Versicherungsschutz greifen: Selbständige und Freiberufler. Ihnen steht im Fall einer Invalidität keine Versorgung aus der staatlichen Sozialversicherung zu. Aber auch Hausfrauen und –männer sollten über eine BU nachdenken. Denn wenn die Arbeitskraft durch eine professionelle Haushaltshilfe und Kinderbetreuer/in ersetzt wird, kostet das monatlich um die 1600 Euro.
Im Wust an Versicherern ist es ratsam, sich nicht zu schnell zu entscheiden, sondern bestimmte Mindestanforderungen und Klauseln zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Als Kunde einer Versicherung erhält er dann eine monatliche Rente - wenn er voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig ist und seinen zuletzt ausgeübten Beruf an den Nagel hängen muss. Das geschieht unabhängig von seinen sonstigen Einkünften.
Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, richten sich die Leistungen der Versicherer danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Schon bei Vertragsabschluß entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad die Rente fließen soll. Er kann zwischen zwei Systemen wählen. Alle Unternehmen bieten die Pauschalregelung. Sie verspricht die volle Rente, wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Das bedeutet aber auch: Wer diese Grenze nicht erreicht, geht leer aus. Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für viel eher das Staffelsystem eignen. Bei ihm zahlt die Gesellschaft schon bei 25prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente, allerdings nur anteilig – entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente gibt es dann ab 75 Prozent.

Hier einige Tipps. Die Höhe des Beitrages sollte bei der Entscheidung nicht an erster Stelle stehen. Wichtiger ist die Laufzeit – mindestens bis zum 60. Lebensjahr. Beim Ausfüllen des Antrages sollten Sie sorgfältig vorgehen. Geben Sie jede Erkrankung an und denken Sie auch an Psychotherapien und Allergien. Fragen Sie nach Karenztagen, wenn Sie genügend Geld zurückgelegt haben oder mit sonstigen Wertanlagen sich einige Monate selbst finanzieren können. Das drückt bei manchen Versicherern deutlich die Prämie.

Die Riester Rente

Die Riester Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder -fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert: Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro Kind erheblich erhöht.

 
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