Kfz - Versicherung
Haftpflichtversicherung (Kfz)
Autofahren wird immer teurer. Grund genug, den Rotstift aus der Schublade zu holen und anzusetzen, wo es möglich ist. Eine Vergleich der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung mit anderen Anbietern lohnt sich in jedem Fall.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ein Auto kann also nur angemeldet werden, wenn eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Das entsprechende Gesetz stammt noch aus der Zeit des dritten Reiches, es wurde 1939 verabschiedet. Der Schutz der Pflichtversicherung besteht darin, den Geschädigten vor dem Insolvenzrisiko des Schädigers zu schützen und den Schädiger wiederum wirtschaftlich abzusichern. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den
- Versicherungsnehmer
- Kfz-Halter
- Eigentümer und
- Fahrer
vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – und das in ganz Europa. Versichert sind dabei Schadenersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie die Abwehr unberechtigte Ansprüche dritter.
Bei der Fahrzeugversicherung kann zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden. Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges.
Die Teilkaskoversicherung
ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist freiwillig und dient vorwiegend dem Schutz des Wertes eines Fahrzeugs. Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die durch Brand oder Explosion, Diebstahl, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Bruch der Verglasung, Wildschäden während der Fahrt sowie Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluss verursacht werden. Sie versichert also Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Deshalb empfiehlt sie sich für neue oder relativ neue Fahrzeuge.
Nicht gedeckt sind durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden. Zum Beispiel, wenn:
- ein nicht abgeschlossenes Fahrzeug gestohlen wird
- das Auto trotz nicht verkehrssicherem Zustand gefahren wurde
- der Fahrer betrunken oder übermüdet war
- der Fahrer keinen Führerschein hatte.
In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung.
Die Versicherungsleistung umfasst
- Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile
- Ersatz des Neupreises in den ersten beiden Jahren nach der Erstzulassung, wenn Sie Erstbesitzer sind
- Abschleppkosten und Kosten für Sachverständige, falls erforderlich.
Von der Versicherungsleistung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Nicht erstattet werden andere Unfallkosten wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs, Anwaltskosten oder Schäden an Gepäck und Ladung.
Eine Vollkaskoversicherung
deckt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie ist zu empfehlen für neue Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ist eine Vollkaskoversicherung meistens nicht mehr sinnvoll. Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt kann unter Umständen für eine längere Dauer sprechen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, wird die Vollkasko oft zur Bedingung gemacht
Die Versicherungsleistung umfasst alle Schäden, die unter Teilkasko fallen, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt beschränkt wird. Auch hier wird von der Leistung die vorher vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Bei der Vollkaskoversicherung wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (auch bei Eigenverschulden) sowie Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden.
Grundsätzlich sollte man daran denken: ein gewisser Eigenbetrag führt nicht zum finanziellen Ruin. Der Prämienunterschied mit oder ohne Selbstbeteiligung ist erheblich, weil Versicherungen auf diesem Wege die Verwaltungsarbeit mit Bagatellfällen vermeiden wollen.
Tipp: Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0180-25026
Die Riester Rente
Die Riester
Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten
Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder
-fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine
direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte
angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert:
Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose,
Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte
bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten
Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien
mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro
Kind erheblich erhöht.
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