Hausratversicherung
Wer braucht eine Hausratversicherung ?
Grundsätzlich gilt: Jeder, der über einen eigenen Hausstand verfügt, sollte eine Hausratversicherung besitzen. Sie gehört inzwischen auch zu den gängigsten Versicherungsarten und ist in den meisten Haushalten anzufinden. Aber auch, wenn Sie bereits über eine Hausratversicherung verfügen, sollten sie in regelmäßigen Abständen per Versicherungsvergleich überprüfen, ob die Prämien und Bedingungen noch die für Sie günstigsten sind oder ob sie vielleicht über einen Wechsel des Versicherers nachdenken sollten. Dies kann sich durchaus lohnen. So ist es empfehlenswert, bei einem Umzug die Versicherungssumme erneut überprüfen zu lassen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
Die Hausratversicherung umfasst Schäden am gesamten Hausrat, die verursacht werden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Sturm und Hagel
sowie Schäden durch die genannten Gefahren an Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren Wohnungen oder zu gewerblichen Zwecken dienen. Gegen eine Mehrprämie haben Sie in der Regel auch die Möglichkeit, folgende weitere Schäden mitzuversichern:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Fahrraddiebstahl
- Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
- Glaskeramikkochflächen
- Wasseraustritt aus Aquarien
Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden sowohl Kosten für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten), als auch Aufwendungen, die anfallen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten, erstattet – selbst, wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind.
Darüber hinaus springt die Hausratversicherung im Falle einer eventuellen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Gegenstände und bei anfallenden Schloßänderungen, wenn zum Beispiel Wohnungstürschlüssel im Zuge eines Versicherungsfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten), ein.
Auch für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten), für Reparaturen von Gebäude- und Wohnungsbeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen).
Selbst haushaltsexterne Güter wie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren oder Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Sollte für die Dauer der Schadensregulierung eine Unterbringung in einem Hotel von Nöten sein, so ist auch dies - meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen - über die Hausratversicherung gedeckt.
Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem spezifischen im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.
Tip:
Alle Gegenstände aus Ihrem Haushalt, die Sie bei Urlaubsreisen mit sich führen, sind weltweit für eine Zeitraum von max. 3 Monaten über Ihre Hausratversicherung mitversichert.
Nicht versichert bei einer Hausratversicherung sind üblicherweise: - Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind
- Schäden die durch Kernenergie entstanden sind
- Sengschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, Leitungswasser war hierfür die Ursache
- Schwamm
- Sturmflut
- Lawinen oder Schneedruck
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden
Was ist beim Abschluß einer Hausratversicherung zu beachten ?
Holen Sie vor Abschluss einer Hausratversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Schließen Sie nur Jahresverträge ab, damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, um eventuell zu einen günstigeren Anbieter wechseln zu können.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Um im Schadensfall einen Abzug wegen Unterversicherung zu vermeiden, sollte mindestens eine Versicherungssumme in Höhe von DM 1.200,-- pro Quadratmeter Wohnfläche abgeschlossen werden, da ab dieser Größenordnung der Versicherer in der Regel bedingungsgemäß auf eine Anrechnung verzichtet.
Einige Versicherungsrisiken wie z.B. Überspannung, Fahrraddiebstahl oder Glasbruch lassen sich normalerweise nur gegen Mehrbeitrag in den Vertrag einschließen. Ob und in welchem Umfang diese eingeschlossen werden sollen, hängt von den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen ab.
Versichert ist bei der Hausratversicherung die im Vertrag bezeichnete Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück. Auch von Ihnen privat genutzte Garagen in der Nähe sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Was ist im Schadensfall bei der Hausratversicherung zu tun ?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles bei der Hausratversicherung sollte der Versicherungsnehmer Folgendes beachten:
- unverzügliche Meldung des Schadens (innerhalb einer Woche)
- Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub sind der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
- abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden gilt es sperren zu lassen sowie für Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten
- die Hausratversicherung ist bei der Schadensuntersuchung zu unterstützen und ihr auf Verlangen schriftlich Auskunft zu erteilen bzw. sind ihr Belege beibringen
Die Riester Rente
Die Riester
Rente besteht aus den während des Arbeitslebens regelmäßig eingezahlten
Beiträgen, die direkt in eine Riester Versicherung, an eine Pensionskasse oder
-fond, in Banksparpläne und auch in Bausparverträge eingezahlt wurden und eine
direkten Zulage vom Staat, die je nachdem welcher Zulagegruppe der Versicherte
angehört variieren. Die Zulagen sind für eine sehr breite Masse garantiert:
Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose,
Selbständige, Beamte und Ehepartner des Zulagebemächtigen. Der Versicherte
bekommt die Garantie auf die vollständige Rückerstattung der eingezahlten
Beiträge und der vom Staat gezahlten Zulage, die besonders günstig für Familien
mit vielen Kindern sind, da sich die Zulage pro
Kind erheblich erhöht.
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